- Sollten Rauch- und Brandschutztüren in Arbeitsräumen, wie beispielsweise Büros, die direkt am Treppenraum liegen, geschlossen bleiben, wenn sich Personen darin aufhalten? Mitarbeiter empfinden die schweren Türen häufig als einschränkend und isolierend und lassen sie daher gerne offen, mit der Begründung: "Ich bekomme doch mit, was passiert, wenn ich hier bin." In den beschriebenen Szenarien dienen die Türen jedoch nicht primär dem Schutz der im Raum befindlichen Beschäftigten, sondern dem Schutz des Treppenraumes im Fall eines Zimmerbrandes im Raum. Da es unsicher ist, ob die Tür in einem solchen Fall tatsächlich geschlossen wird – etwa wenn der Beschäftigte kurz den Raum verlässt – müssen Rauch- und Brandschutztüren stets geschlossen oder mit einer zugelassenen Feststelleinrichtung ausgestattet sein.
- Warum ist es nicht ausreichend, wenn die betreffenden Türen erst abends bei Betriebsschluss geschlossen werden? Rauch- und Brandschutztüren dienen nicht nur dem Schutz von Sachwerten, sondern vor allem dem Schutz von Personen – und das insbesondere während der Betriebszeiten. Die Annahme, dass Türen im Notfall schnell geschlossen werden können, ist auch hier trügerisch.
- Werden Brandschutztüren in Büro-, Verkaufs- oder Dienstleistungsbereichen als unästhetisch, schwer und störend empfunden? Dies muss nicht zwingend der Fall sein. Brandschutztüren sind auch in ansprechenderen Ausführungen, beispielsweise in Verbundbauweise aus Holz und Kunststoff oder mit Verglasungen, erhältlich. Solche Sonderausführungen werden oft eher akzeptiert und seltener unrechtmäßig offen gehalten, obwohl sie ähnlich schwer sind. Allerdings sind sie in der Regel teurer als einfache Stahltüren.