1) Ist eine Notfallplanung zwingend für alle Betriebe vorgeschrieben?
§ 10 ArbSchG verlangt, dass Maßnahmen zur Ersten Hilfe, für Evakuierungen und zur Brandbekämpfung organisiert und sichergestellt werden müssen. Dies sind Beispiele einer Notfallplanung. Eine gezielte Vorgabe zur umfassenden Notfallplanung gibt es nur im Bereich der Störfall-Verordnung.
2) Können vorhandene Informationen für eine Notfallplanung genutzt werden?
Ja! In der Regel gibt es in den Betrieben bereits Regelungen, was bei Unfällen und Bränden zu tun ist. Außerdem gibt es Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung, die über Gefahrenbereiche Aufschlüsse geben können. Wenn Sie das Thema Notfallplanung in einem Team erarbeiten, werden Sie bei der Zusammenstellung aller Gefahrenenpotenziale feststellen, welche Informationen es bereits gibt.
3) Ist die Form einer Notfallplanung vorgeschrieben?
Nein. Gezielte Vorgaben gibt es nur im Bereich der Störfallverordnung. Ansonsten ist die Form nicht vorgeschrieben.
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