1. "Die Paletten stehen hier ja nur jetzt gerade, weil …" – Wie soll man darauf reagieren? Es ist selbstverständlich, dass über Flucht- und Rettungswege auch Material transportiert wird. Dabei kann es vorkommen, dass ein solcher Transportprozess unterbrochen wird und daher vorübergehend etwas abgestellt wird. Wie lange dieses "vorübergehend" andauern darf, lässt sich nicht genau definieren. In hochsensiblen Bereichen wie den Ausgängen von Versammlungsstätten oder Kaufhäusern können schon wenige Stunden problematisch sein. In weniger frequentierten, ebenerdigen Räumen, die im Notfall auch auf alternativen Wegen (z. B. durch Fenster) verlassen werden können, ist die Situation weniger kritisch. Wichtig ist, dass die Verantwortung in jedem Fall bei den Verantwortlichen vor Ort liegt – es gibt keine generelle Freigabe für bestimmte kürzere oder längere Abstellfristen. Auf keinen Fall ist es akzeptabel, wenn während eines mehrwöchigen Umbauprozesses sensible Bereiche blockiert bleiben. In einem solchen Fall wäre beispielsweise ein angemieteter Lagercontainer erforderlich.
  2. Unser Treppenhaus verfügt über wesentlich größere Flächen als notwendig und sinnvoll. Können wir dort einen dringend benötigten Abstellraum einrichten? Dies ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch keinesfalls ohne Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Diese stellt sicher, dass die geplante Abtrennung das Treppenhaus oder den Flur nicht unzulässig einengt und dass der vorgesehene Einbau die notwendigen Brandschutzanforderungen hinsichtlich Feuerwiderstandsdauer und Abtrennung zum Fluchtweg erfüllt.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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