1. Welche Art der Beschilderung ist empfehlenswert? Es ist ratsam, ausschließlich beleuchtete, hinterleuchtete oder langnachleuchtende Hinweisschilder zu verwenden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass nur Piktogramme und keine Texte verwendet werden. Eine Neugestaltung der Beschilderung sollte stets den Vorgaben der DIN EN ISO 7010 entsprechen.
  2. Wo sollten die Schilder angebracht werden? Die Hinweisschilder sollten an Stellen angebracht werden, an denen sie leicht sichtbar sind. Dies bedeutet, dass die Schilder in einer geeigneten Höhe angebracht werden und die Beleuchtung am Anbringungsort, sei es natürlich oder künstlich, ausreichend ist. In langgestreckten Räumen, wie beispielsweise Fluren, sollten Rettungs- und Brandschutzzeichen so angebracht werden, dass sie jederzeit erkennbar sind, beispielsweise durch die Verwendung von Fahnen- oder Winkelschildern.
  3. In welcher Höhe sollten die Schilder angebracht werden? Hoch montierte Schilder über Türen entlang von Fluchtwegen sollten so angebracht werden, dass die Unterkante mindestens 2 Meter über der Fußbodenkante liegt, jedoch nicht höher als 2,5 Meter. An Wänden sollte die Unterkante der Fluchtwegekennzeichnung in einer Höhe von 1,7 bis 2,0 Metern angebracht werden. In Räumen mit einer lichten Höhe von mehr als 5 Metern können die Sicherheitszeichen auch höher angebracht werden, wobei das Blickfeld der Personen berücksichtigt werden sollte.
  4. Welche Größe sollten die Schilder haben? Die Größe der Sicherheitsbeschilderung hängt von der Entfernung ab, aus der die Schilder erkannt werden müssen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bzw. im Kapitel 1.2 dieses Artikels.

5. Unter welchen Bedingungen ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?

Die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung entlang von Fluchtwegen kann durch bauordnungsrechtliche Bestimmungen vorgeschrieben sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu evaluieren, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte insbesondere bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung sichergestellt ist. Diese Evaluation sollte insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Hohe Personendichte
  • Große Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten)
  • Mangel an Tageslicht (z. B. in Räumen unterhalb der Erdgleiche, innenliegenden Treppen und Fluren oder bei Schichtbetrieb, wenn während der gesamten Arbeitszeit keine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 lx auf den Fluchtwegen gewährleistet ist)
  • Betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor)
  • Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher)
  • Erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern oder Stürzen, insbesondere auf Treppen)
  • Unübersichtliche Fluchtwegführung (z. B. bei häufigen Richtungsänderungen)
  • Eingeschränkte Erkennbarkeit des Fluchtweges und seiner Begrenzung (z. B. durch abgestelltes Lagergut oder spontan abgestellte Arbeitsmittel im Evakuierungsfall)

Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss nach einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung für mindestens 30 Minuten die erforderliche Mindestbeleuchtung sicherstellen.

6. Wann ist ein Sicherheitsleitsystem notwendig?

Optische Sicherheitsleitsysteme können die Sicherheit beim Verlassen der Arbeitsstätte auch nach einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung signifikant verbessern. Diese Systeme tragen zur verbesserten Wahrnehmung des Verlaufs und der Begrenzung von Fluchtwegen, baulichen Einrichtungen (z. B. Türrahmen, Treppenstufen, Bedienelemente) sowie zur Orientierung bei Verrauchung bei. Ein Sicherheitsleitsystem kann erforderlich sein, das auf eine konkrete Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt. Optische Sicherheitsleitsysteme ersetzen nicht die Sicherheitskennzeichnung oder eine erforderliche Sicherheitsbeleuchtung. Vor der Installation eines Sicherheitsleitsystems ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung zu prüfen.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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