1. In öffentlich zugänglichen Bereichen werden Feuerlöscher häufig missbräuchlich verwendet oder durch Vandalismus beschädigt. Ist es in solchen Fällen vertretbar, auf die Bereitstellung von Feuerlöschern zu verzichten? Dies ist keinesfalls zulässig. Verpflichtende Brandschutzmaßnahmen müssen auch dann umgesetzt werden, wenn deren Umsetzung betrieblich herausfordernd ist. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 schreibt vor, dass Feuerlöscher "gut sichtbar und leicht erreichbar" angebracht sein müssen und gleichzeitig "vor Beschädigungen geschützt" werden sollen. Es ist notwendig, einen Kompromiss zwischen "leicht erreichbar" und "vor Beschädigungen geschützt" zu finden. Möglicherweise gibt es besser kontrollierbare Bereiche in unmittelbarer Nähe, auf die mit Schildern verwiesen werden kann. Auch zugelassene Abdeckhauben und die Aufbewahrung in Kästen mit Türen können bereits dazu beitragen, destruktives Verhalten zu hemmen.
  2. Es wird behauptet, dass Feuerlöscherhersteller und Wartungsbetriebe ihre Kunden, die auf diese Produkte angewiesen sind, ausbeuten. Ist diese Behauptung gerechtfertigt? Grundsätzlich nicht. Dennoch ist der Markt für Feuerlöscher ein Bereich, in dem Preis- und Qualitätsvergleiche dringend empfohlen werden. Das mangelnde Interesse und die Unkenntnis einiger Kunden, die lediglich einen Feuerlöscher an der Wand haben möchten und keine weiteren Unannehmlichkeiten wünschen, haben immer wieder dazu geführt, dass überteuerte, zu viele oder ungeeignete Feuerlöscher verkauft wurden. Bei sehr günstig angebotenen Feuerlöschern (z.B. von Handelsketten oder im Internet) sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob ein geeigneter Anbieter für die zweijährliche Wartung verfügbar ist. Gelegentlich machen auch unseriöse Wartungsunternehmen von sich reden, die Prüfungen abgerechnet haben, die unvollständig oder gar nicht durchgeführt wurden. Vorsicht ist also sowohl bei auffällig teuren als auch bei auffällig billigen Angeboten geboten sowie bei Anbietern, die nicht dauerhaft vor Ort vertreten sind und keine ausreichenden Referenzen vorweisen können.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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