1. Gibt es Tätigkeiten, bei denen mehr als 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet werden müssen?

Ja, dies ist der Fall, wenn die Anzahl der anwesenden Beschäftigten sehr gering ist. Bei einer Belegschaft von 2 bis 20 Personen ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Beispielsweise ist es bei Baustellen oder Arbeiten unter Spannung notwendig, dass bei einer Zweiergruppe ein Ersthelfer anwesend ist, um im Falle eines Unfalls sofortige Hilfe leisten zu können. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten nur durchgeführt werden dürfen, wenn alle Mitglieder dieser kleinen Arbeitsgruppe als Ersthelfer ausgebildet sind. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Anzahl der Ersthelfer zu erhöhen, wenn die räumliche Ausdehnung des Betriebes ein rechtzeitiges Eintreffen am Unfallort unmöglich macht.

  1. Wie werden Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?

Erste-Hilfe-Leistungen müssen stets dokumentiert und die entsprechenden Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Zur Dokumentation kann beispielsweise ein Meldeblock mit einzelnen, abtrennbaren Meldeblättern verwendet werden (DGUV-I 204-021). Die ausgefüllten Meldeblätter sollten dann an die Personalabteilung weitergeleitet werden, wo sie nur befugten Personen zugänglich gemacht werden.

  1. Besteht für die dokumentierten Erste-Hilfe-Leistungen Datenschutz?

Ja, die aufgezeichneten Daten sind personenbezogen und unterliegen einem besonderen Schutz. Innerhalb Ihrer Organisation müssen Sie sicherstellen, dass die Erste-Hilfe-Dokumentation vor unbefugtem Zugriff geschützt ist. Das bedeutet, dass zwar jeder Beschäftigte Zugang zum Erste-Hilfe-Material haben sollte, die für die Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlichen Daten jedoch nicht im Erste-Hilfe-Kasten aufbewahrt werden sollten. Die Erhebung der Daten für das Meldeblatt ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO zulässig, jedoch dürfen die Daten nur von befugten Personen erhoben und ausgewertet werden.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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