1. Woran lässt sich ein hochwertiger Bürostuhl erkennen? Ein guter Bürostuhl zeichnet sich nicht durch seinen Preis oder sein Design aus, sondern durch das dahinterstehende Konzept sowie die modularen Anpassungsmöglichkeiten, die alle Mitarbeiterbedürfnisse abdecken. Die Erfahrung zeigt, dass ein vergleichendes Ausprobieren, idealerweise unter fachkundiger Anleitung (z.B. auf Messen), schnell Klarheit bringt. Erste Kriterien sind: Gibt es eine fundierte Begründung für das verwendete Sitzkonzept? Bietet der Stuhl individuelle Anpassungsmöglichkeiten wie verschiedene Gasfedern, Sitzpolster und Armlehnen? Der Verstellbereich (Höhe, Federkraft, Sitztiefe usw.) sollte ausreichend sein und gegebenenfalls Lösungen für kleine, große und schwere Mitarbeiter bieten.
  2. Was ist zu tun, wenn Mitarbeiter die Funktionen (z.B. dynamisches Sitzen) nicht nutzen und/oder unzufrieden sind, obwohl gute Stühle beschafft wurden? Oft fehlt einfach die Kenntnis über Sinn und Bedienung der Funktionen. Stühle sollten nur mit persönlicher Einweisung durch eine kundige Person übergeben werden, vorzugsweise nicht durch einen Fachberater des Lieferanten, sondern durch einen weitergebildeten Kollegen, der auch später noch Hilfestellung bei Fragen geben kann. Geeignet sind alle, die bereit sind, sich mit Auswahl und Funktion von Bürostühlen zu beschäftigen und Kollegen entsprechend zu beraten, z.B. Sicherheitsbeauftragte und -fachkräfte. Gebrauchsanweisungen werden in der Regel nicht gelesen, und eine Dynamikfunktion, die am ersten Tag für immer abgestellt wird, weil die Federkraft nicht angepasst wurde, zahlt sich nicht aus.
  3. Was bedeutet es, wenn ein Mitarbeiter mit einer ärztlichen Bescheinigung bzw. nach einer Behandlung wegen Rückenproblemen einen "rückengerechten" Arbeitsstuhl beantragt? Begriffe wie "ergonomisch" und "rückengerecht" sind in keiner Weise mit bestimmten Inhalten verknüpft oder geschützt. Es sollte unbedingt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, ergründet werden, was genau erforderlich ist. Auch hier sind Auswahl und Erprobung wichtig. Je exotischer (und damit auch teurer) ein Stuhl ist, desto größer ist die Gefahr, dass der (vorgeschädigte) Nutzer mit der Auswahl und Bedienung überfordert wird und damit wenig oder keinen Nutzen hat. Hilfreich ist es, wenn Beschäftigte in einer Reha-Maßnahme o.Ä. unter fachkundiger Anleitung Erfahrungen mit bestimmten Modellen sammeln konnten.
  4. Ist es erlaubt, wenn ein Mitarbeiter seinen Bürostuhl nicht benutzen möchte, sondern einen Kniehocker, einen Sitzball o.Ä.? Solche Hilfsmittel können in bestimmten Fällen sinnvoll sein, z.B. nach Bandscheibenbehandlungen o.Ä. Vorfällen. Manchmal können sie dazu beitragen, dass Betroffene früher wieder arbeitsfähig werden. Der Betrieb sollte sich davon überzeugen, dass der Mitarbeiter entsprechend eingewiesen ist, solche Sitzhilfen sicher zu benutzen (z.B. durch ein Stuhl-Sitz-Kompetenztraining). Dann ist der Versicherungsschutz kein Problem. Allerdings wird der Arbeitgeber in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, einen geeigneten konventionellen Stuhl bereitzustellen. Ein Ball ersetzt keinen Arbeitsdrehstuhl, er ergänzt ihn höchstens.
  5. In Anbetracht der weitverbreiteten Erkenntnis, dass Bewegungstraining eine der effektivsten Präventionsmaßnahmen gegen Rückenbeschwerden darstellt, stellt sich die Frage: Warum sollte dennoch in ergonomische Stühle investiert werden? Die Intensität und Regelmäßigkeit, mit der sich Mitarbeiter körperlich betätigen, kann trotz unterstützender Maßnahmen wie betriebliches Gesundheitsmanagement, Schrittzähler-Apps und Team-Wettbewerben, kaum vom Unternehmen direkt beeinflusst werden. Im Gegensatz dazu fällt die Anschaffung dynamischer Sitzkonzepte und die Implementierung von Sitz-Steh-Arbeitsplätzen in die unmittelbare Zuständigkeit des Unternehmens. Durch diese Maßnahmen kann der Betrieb aktiv zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden beitragen.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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