1. Sollte der Einsatz künstlicher Beleuchtung am Arbeitsplatz durch spezifische Vorgaben geregelt werden, wenn Mitarbeiter A stets im Halbdunkeln arbeitet und Mitarbeiterin B kontinuierlich das Licht anhat? Dies erscheint wenig sinnvoll. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass eine geeignete Beleuchtung vorhanden ist, die individuell anpassbar ist. Es ist akzeptabel, dass Mitarbeitende diese Beleuchtung nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen. Manche Personen benötigen weniger Licht als die Norm vorschreibt. Zudem ist der Energieaufwand moderner Beleuchtungssysteme relativ gering, sodass Energiesparen hier nicht die oberste Priorität haben sollte. Aufgrund der physischen und psychischen Auswirkungen der Beleuchtungssituation ist es für Außenstehende schwer nachvollziehbar, was für andere Personen gut oder schädlich ist. Wichtig ist, dass das Beleuchtungsverhalten Einzelner andere nicht unangemessen benachteiligt (insbesondere in Mehrpersonenbüros) und dass bei Problemen, die durch die Beleuchtung entstehen könnten, über die entsprechenden ergonomischen Faktoren aufgeklärt wird.
  2. Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der unbedingt eine Schreibtischlampe möchte, diese zur Verfügung stellen? Dies ist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich. Wenn die bestehende Beleuchtung den Anforderungen entspricht, stellt eine zusätzliche Schreibtischlampe physiologisch nicht unbedingt eine Verbesserung dar, da sie einen vergleichsweise kleinen Lichtkegel hat und dadurch zu großen Unterschieden in der Beleuchtungsstärke auf engem Raum führen kann, was das Auge belasten kann. Allerdings kann eine solche Lampe für jemanden, der damit gute Erfahrungen bei längeren, konzentrierten Arbeitsphasen gemacht hat, eine sinnvolle Investition sein. Es spricht auch nichts dagegen, wenn eine eigene Lampe mitgebracht wird, solange sie in einwandfreiem Zustand ist. Zusatzleuchten können auch eine schnelle Lösung sein, wenn Mängel in der Beleuchtung kurzfristig nicht behoben werden können oder bei besonderem Lichtbedarf. In diesen Fällen sollten die Leuchten einen möglichst großen und gleichmäßig verteilten Lichtbereich bieten.
  3. Führt unzureichende Beleuchtung zu Sehschäden? Medizinische Erkenntnisse deuten nicht darauf hin, dass ungünstige Lichtverhältnisse zu organischen Augenschäden führen. Allerdings können ungünstige Lichtverhältnisse bestehende Sehprobleme offenbaren, die unter optimalen Bedingungen nicht wahrgenommen werden.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

© Copyright 2023 – Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten. Thaysen HSE- Controlling.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.