Unsere Notbeleuchtung ist funktionsfähig, jedoch veraltet, beispielsweise mit der Beschriftung "Notausgang". Stellt dies ein Problem dar? In den letzten Jahren hat sich die Art der Kennzeichnung gewandelt. Anstelle von Schriftkennzeichnungen müssen Piktogramme auf Rettungszeichenleuchten verwendet werden, die sich aufgrund international harmonisierter Normen mehrfach verändert haben. Aufgrund der Einbettung in unterschiedliche Rechtssysteme ist es schwierig, eine abschließende Aussage darüber zu treffen, ob und wie lange Altanlagen Bestandsschutz genießen. Es kann jedoch festgehalten werden, dass in der Praxis der Bestandsschutz in der Regel akzeptiert wird, insbesondere in Bezug auf die oft nur geringfügig abweichenden Piktogramme. Bei nennenswerten baulichen Änderungen sollten jedoch unbedingt Leuchten mit aktueller Kennzeichnung eingesetzt werden.