1) Müssen auch Rauch- und Brandschutztüren an Arbeitsräumen (etwa an Büros, die unmittelbar am Treppenraum liegen) geschlossen sein, wenn jemand im Raum arbeitet?
Oft fühlen sich die Mitarbeiter in solchen Situationen hinter den schweren Türen eingesperrt und abgekapselt und setzen die Türen gerne fest mit dem Argument: "Ich kriege doch mit, was los ist, wenn ich hier bin". In den beschriebenen Situationen dienen die Türen aber nicht primär dem Schutz des Beschäftigten in dem betroffenen Raum, sondern dem Schutz des Treppenraumes bei einem Zimmerbrand in dem Raum. Weil fraglich ist, ob die Tür in einem solchen Fall auf der Flucht (oder wenn der Beschäftigte mal eben am Kopierer ist) tatsächlich geschlossen wird, muss sie wie jede andere Rauch- und Brandschutztür stets geschlossen oder mit einer zugelassenen Feststelleinrichtung ausgerüstet sein.
2) Warum reicht es nicht, wenn die betreffenden Türen abends bei Betriebsschluss geschlossen werden?
Rauch- und Brandschutztüren dienen eben nicht nur dem Sachwert-, sondern auch und vor allem dem Personenschutz – und das vor allem tagsüber! Die Vorstellung, dass Türen im Notfall schnell geschlossen werden, trügt auch hier!
3) Brandschutztüren werden besonders in Büro-, Verkaufs- oder Dienstleistungsbereichen als hässlich, schwer und störend empfunden. Muss das so sein?
Durchaus nicht. Brandschutztüren sind auch in Verbundbauweise (z. B. Holz/Kunststoff) erhältlich und in sehr ansprechender Aufmachung mit Verglasungen usw. Solche Sonderausführungen werden oft eher als "normal" akzeptiert und in der Folge weniger oft verbotenerweise festgesetzt (obwohl sie ähnlich schwer sind). Allerdings sind sie meist deutlich teurer als die einfache Stahltür.
Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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