1. Welche Ausstattung sollte in einem Pausenraum vorhanden sein und welche nicht? Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Ausstattung eines Pausenraums sind meist nur als Basis zu verstehen. In der Praxis gehen die Erwartungen und Wünsche der Beteiligten oft deutlich darüber hinaus: Gängige Praxis sind vollständig ausgestattete Küchenzeilen, die neben Kochplatten und Kühlschrank auch Mikrowelle und Spülmaschine umfassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass nur solche Ausstattungen angeschafft werden, die langfristig gewartet und gereinigt werden können. Dies betrifft insbesondere die hygienische Reinigung von Geräten und Einrichtungen. Besondere Vorsicht ist bei Getränkespendern und allen Arten der Nahrungsmittelzubereitung und -lagerung geboten, die über das Erwärmen und den Verzehr von täglich frisch mitgebrachter Verpflegung hinausgehen. Schnell wird hier die Grenze zum Kantinenbetrieb überschritten, der strengeren Vorschriften unterliegt. Aus Sicherheitsgründen sollten zudem private Elektrogeräte nur nach vorheriger Anfrage und Genehmigung in den Pausenraum gebracht werden dürfen.
  2. Wie verhält es sich mit dem Rauchen im Pausenraum? Auch im Pausenraum gilt der Nichtraucherschutz gemäß Arbeitsstättenverordnung uneingeschränkt. Steht nur ein Pausenraum zur Verfügung, ist dort das Rauchen untersagt. Bei ausreichendem Platzangebot ist es jedoch möglich, einen separaten Pausenraum für Raucher einzurichten. Dabei muss darauf geachtet werden, dass angrenzende Bereiche wie Flure, Toilettenanlagen oder Räume mit benachbarten Fenstern nicht durch Rauch beeinträchtigt werden.
  3. Führt ein gut ausgestatteter Pausenraum zu verlängerten Pausenzeiten? Es ist anzunehmen, dass nicht die Gestaltung des Pausenraums, sondern die allgemeine Betriebskultur entscheidend dafür ist, ob Arbeitszeiten korrekt eingehalten werden. Ein ansprechend gestalteter und übersichtlicher Pausenbereich kann vielmehr zu einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung der Pausenzeiten beitragen. Unkontrollierte Pausen ergeben sich eher dort, wo Pausen in verschiedenen Ecken und Nischen verbracht werden. Zudem ist die Annahme, dass ein unattraktiver Pausenraum die Beschäftigten schneller zurück an den Arbeitsplatz treibt, geradezu absurd und widerspricht den Interessen eines produktiven Arbeitsumfelds.
  4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um zu verhindern, dass Pausenräume häufig einen vernachlässigten und unattraktiven Eindruck machen?

In größeren Betrieben reicht es oft nicht aus, dass eine Reinigungskraft den Pausenraum regelmäßig pflegt (was dennoch unerlässlich ist). Es ist vielmehr ratsam, die Verantwortung für den Raum einer spezifischen Person zu übertragen, idealerweise jemandem aus dem Kreis der Nutzer (beispielsweise einem Meister oder Vorarbeiter im Werkstattbereich, nicht jedoch der Hausverwaltung oder der Personalabteilung). Diese Person sollte sicherstellen, dass:

  • der Raum zweckentsprechend genutzt wird,
  • notwendige Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden,
  • gegebenenfalls Mobiliar und Ausstattung ergänzt oder ersetzt werden,
  • notwendige Reinigungsarbeiten, die nicht zur täglichen Routine gehören, durchgeführt werden (Kühlschrank, Getränkeautomaten usw.).

Diese Aufgaben regeln sich erfahrungsgemäß nicht von selbst.

  1. Warum wird unser eingerichteter Pausenraum nicht genutzt?

Mögliche Gründe könnten sein:

  • Die Lage oder Ausstattung des Pausenraums oder die Pausenzeiten sind unattraktiv: Durch Umfragen kann ermittelt werden, was zur Akzeptanz des Pausenraums fehlt. Es ist sinnvoll, ein Team aus den Reihen der Nutzer mit Verbesserungsmaßnahmen zu beauftragen, um Identifikation zu schaffen. Oft können schon kleine Änderungen wie eine andere Anordnung des Mobiliars (Sitzgruppen statt Tischreihen), eine geeignete, pflegeleichte Dekoration oder ein gut funktionierender Kaffeeautomat den entscheidenden Unterschied ausmachen.
  • Bestimmte Gruppen haben den Pausenraum okkupiert: Wenn beispielsweise hauptsächlich Auszubildende oder Beschäftigte aus einer bestimmten Abteilung den Pausenraum nutzen, fühlen sich andere Beschäftigte möglicherweise unwohl oder unerwünscht. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine einzelnen Gruppen durch ihr Verhalten oder durch eigenmächtige Umgestaltung des Raumes (z. B. einschlägige Kalenderbilder) andere vom Aufenthalt dort abhalten. In manchen Fällen kann es helfen, den Raum mit Raumteilern in verschiedene Bereiche zu unterteilen.
  • Der Pausenaufenthalt anderswo (z. B. in "wilden" Pausenecken im Arbeitsbereich) gilt als angenehmer und/oder sozial mehr akzeptiert. Solche Erscheinungen sind oft ein Symptom tief verwurzelter inoffizieller Betriebsstrukturen. Es muss im Einzelfall beurteilt werden, ob das Festhalten an mehr oder weniger geschlossenen "Pausenclübchen" Ausdruck von kollegialem Zusammenhalt oder eher ein bedenklicher Zersetzungsprozess ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Pausenverhalten der Vorgesetzten: Es ist nicht immer so, dass Beschäftigte die Pausen lieber alleine verbringen wollen. Die Attraktivität und Akzeptanz des Pausenraums steigt, wenn auch der Chef oder die Chefin dort zumindest gelegentlich einen Kaffee trinkt oder das mitgebrachte Essen genießt.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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