- Auf welche Weise lässt sich die Rutschhemmung von Bodenbelägen feststellen? Die Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen erfolgt gemäß Abschnitt 3.2 der DGUV-Richtlinie 108-003 und wird in die Klassen R9 bis R13 unterteilt.
- Wo erhält man Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge? Anhang 1 der DGUV-Richtlinie 108-003 bietet Beispiele für verschiedene Arbeitsräume und -bereiche zur Orientierung bei der Auswahl.
- Ist Reinigung als Maßnahme zur Vermeidung von Ausgleitunfällen ausreichend, wenn der Bodenbelag ungeeignet ist? Um potenzielle Ausgleitunfälle zu vermeiden, sollte grundsätzlich die Ursache beseitigt werden. Reinigung stellt in diesem Kontext eine organisatorische Maßnahme dar. Es bleibt zu klären, ob durch Reinigung dauerhaft gefährliche Bodenverhältnisse verhindert werden können. In den meisten Fällen wird dies schwierig sein. Es sollten daher eher präventive Maßnahmen ergriffen werden, um solche Zustände zu vermeiden. Beispielsweise könnten im Eingangsbereich Schmutzmatten verwendet werden, um zu verhindern, dass Nässe von außen in den Innenbereich gelangt und dort das Ausgleitrisiko erhöht.
- Wer ist bei angemieteten Räumlichkeiten für die Bodenbeläge verantwortlich? In Miet- oder Pachtverträgen sollte klar geregelt sein, welche Anforderungen an den Bodenbelag gestellt werden und wer für die entsprechende Ausführung verantwortlich ist. Der Vermieter hat in der Regel nur die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die jedoch oft auf den Mieter oder Pächter übertragen wird.