1. Wo kann ich relevante Informationen finden?

Informationen über Lärmquellen sind in der TRLV Lärm Teil 1 zu finden. Zu den Informationsquellen gehören:

  • Herstellerangaben zu Geräuschemissionen von Maschinen
  • Branchen- oder tätigkeitsbezogene Hilfestellungen, beispielsweise von der BAuA, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern oder dem LASI
  • Branchenspezifische Informationsquellen zu typischen Schallimmissionspegeln, die bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern oder Messstellen für typische Arbeitsvorgänge oder Arbeitsplätze an Maschinen verfügbar sind
  • Normen wie NoRA (www.nora.kan.de)

Quellen für Informationen zu Vibrationen finden sich in der TRLV Vibrationen Teil 1:

  • Internet-Datenbanken mit Vibrationsmessergebnissen, bereitgestellt von Arbeitgebervereinigungen, Unfallversicherungsträgern oder Arbeitsschutzbehörden
  • Beispielsammlungen von Immissionswerten für verschiedene Maschinentypen unter spezifischen Betriebsbedingungen (www.baua.de/TRLV)

Die Werte sind jedoch nur anwendbar, wenn sie mit den vor Ort herrschenden Einsatz- und Betriebsbedingungen vergleichbar sind.

  1. Welche Gründe gibt es für die Durchführung von Messungen?

Messungen sind aus verschiedenen Gründen erforderlich:

  • Änderungen in Bezug auf den Stand der Technik, gesetzliche Vorgaben oder Arbeitsbedingungen (z. B. neue Maschinen) oder Maschinenzustände (z. B. Lagerschaden)
  • Anpassung des Lärm- oder Vibrationsminderungsprogramms an den aktuellen Stand der Technik
  • Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
  1. Was sind die Anforderungen an Fachkundige und Messstellen?

Die Anforderungen an die Fachkunde sind in der TRLV Lärm Teil 2 bzw. TRLV Vibrationen Teil 2 festgelegt. Fachkundige müssen durch fachliche Ausbildung oder Erfahrung hinreichende Kenntnisse besitzen und die technischen Regeln kennen. Fachkunde kann unter anderem durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungen erworben werden, die von Technischen Akademien oder Unfallversicherungsträgern angeboten werden.

Akkreditierte Messstellen erfüllen die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 und verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem. Nicht akkreditierte Messstellen sollten schriftlich zusichern, dass sie die Mindestanforderungen erfüllen. Im Zweifelsfall beraten Unfallversicherungsträger ihre Mitgliedsbetriebe.

  1. Welche Kombinations- oder Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden?

Gefährdungen durch Lärm oder Vibrationen werden zunächst unabhängig voneinander beurteilt. Für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen müssen jedoch auch Wechsel- oder Kombinationswirkungen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten mit gleichzeitiger Belastung durch Lärm, ototoxische (gehörschädigende) Stoffe oder Vibrationen oder für Belastungen durch Vibrationen bei gleichzeitigem Bewegungsmangel, Zwangshaltungen oder extremen Temperaturen (Hitze oder Kälte).

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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