1. Wer ist verantwortlich für das Anbringen des CE-Zeichens an einer neuen Maschine?

Der Hersteller der betriebsfertigen Maschine ist dafür verantwortlich, das CE-Zeichen anzubringen und eine Konformitätserklärung auszustellen. Wenn mehrere nicht betriebsfähige Maschinen zu einer Gesamteinheit zusammengefügt werden, liegt die Pflicht zur Anbringung des CE-Zeichens und zur Sicherstellung der Konformität der Gesamtanlage bei Ihnen. In solchen Fällen erhalten Sie von den einzelnen Herstellern lediglich Herstellererklärungen für ihre nicht betriebsfähigen Maschinen.

  1. Wer führt die sicherheitstechnische Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch?

Die sicherheitstechnische Überprüfung neuer Maschinen vor der ersten Inbetriebnahme sollte durch den Betreiber durchgeführt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hierbei ein wesentlicher Ansprechpartner. In der Praxis hat sich die Durchführung der Überprüfung durch ein Team bewährt, das neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Verantwortliche aus dem Produktionsbereich und gegebenenfalls aus Fachabteilungen wie Elektrotechnik, Verfahrenstechnik und Mechanik umfasst. Die Zusammensetzung des Teams hängt in der Regel von der Größe und Komplexität der Maschine ab.

  1. Wer ist für die Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel verantwortlich und wer trägt die Kosten?

Sollten bei der sicherheitstechnischen Überprüfung Mängel festgestellt werden, ist der Hersteller verpflichtet, diese zu beseitigen und die Kosten hierfür zu tragen. Der Hersteller bringt eine betriebsfertige Maschine in den Verkehr und bestätigt mit dem CE-Zeichen und der Konformitätserklärung die Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien, einschließlich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG.

  1. Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Hersteller die Beseitigung festgestellter Mängel verweigert oder nur gegen Bezahlung durchführen will?

Zunächst sollten Sie den Hersteller auf seine Verpflichtungen gemäß der Maschinenrichtlinie hinweisen. In der Regel sind sicherheitstechnische Mängel bei neuen Maschinen nicht vorsätzlich durch den Hersteller verursacht; oftmals resultieren sie aus Unwissenheit oder fehlender Erfahrung. Die meisten Hersteller sind bereit, entsprechende Mängel zu beseitigen, und schätzen Hinweise, die sie bei zukünftigen Maschinen berücksichtigen können. Weigert sich der Hersteller zur Nachbesserung, sollten Sie die Abnahme der Maschine verweigern und die Zahlung zurückhalten. Wenn die Maschine bereits bezahlt ist, ist es sehr schwierig, den Hersteller zu weiteren Aktivitäten zu bewegen. Führt weder der Dialog noch das Zurückhalten von Zahlungen zur Mängelbeseitigung, sollten Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers kontaktieren. Als letzte Maßnahme können Sie das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einschalten. In der Praxis reicht aber oft die Androhung dieses Schrittes, um den Hersteller zur Nachbesserung zu bewegen.

  1. Gibt es eine Verpflichtung zur sicherheitstechnischen Überprüfung vor der Erstinbetriebnahme?

Es existiert kein Regelwerk, das direkt eine sicherheitstechnische Überprüfung neuer Maschinen vor der Erstinbetriebnahme fordert. Allerdings geht aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung hervor. Danach sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten notwendig sind.

Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg 

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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