Ein Hersteller hat grundsätzlich die Freiheit, ein Sicherheitskonzept nach eigenem Ermessen zu wählen, solange er das geforderte Schutzniveau erreicht und die Mindestanforderungen der relevanten Regelwerke erfüllt.
Indirekt lässt sich der Hersteller "verpflichten", das Sicherheitskonzept mit Ihnen abzustimmen und Ihre Anforderungen zu berücksichtigen, da Sie als Kunde und Finanzier des Projekts Einfluss nehmen können. Es ist ratsam, diesen Punkt in Ihr Pflichtenheft aufzunehmen und bereits in den frühen Planungsphasen anzusprechen, sodass der Hersteller eventuelle finanzielle Mehraufwendungen bei der Angebotsabgabe berücksichtigen kann.
Es ist wichtig, Ihre Planungsabteilung sowie Vertreter der späteren Betreiberabteilung in die Abstimmung des Sicherheitskonzepts einzubeziehen. Diese Personen sind in der Regel bereits in die Funktionsplanung involviert und kennen die spezifischen Bedürfnisse am besten. Zudem kann Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit wertvolle Beratung bieten.
Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit konsultieren. Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Ihre Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers zu kontaktieren. Diese kann Sie ebenfalls beraten und bei Bedarf auch Diskussionen mit dem Hersteller führen.
Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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