1. Kann ich darauf vertrauen, dass der Hersteller mir eine sichere Maschine liefert?

Im Allgemeinen ja. Der Hersteller unterliegt gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) der Produkthaftung. Sollte eine Person durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine körperliche Schäden erleiden (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung gemäß §§ 222, 229 StGB), kann der Hersteller strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch kommen immer wieder Maschinen und Arbeitsmittel auf den Markt, die trotz CE-Kennzeichnung wesentliche Vorschriften und Normen nicht einhalten.

  1. Bin ich als Betreiber damit von der Verantwortung befreit?

Nein, nicht wenn Sie beim Betrieb einen Mangel an der Maschine feststellen (z.B. durch einen Beinaheunfall). Der Arbeitgeber ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sind und deren bestimmungsgemäße Nutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet. Ist dies nicht vollständig möglich, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung so gering wie möglich zu halten.

  1. Reicht es aus, wenn ich die Mitarbeiter belehre und mir das unterschreiben lasse?

Nein! Neben der Unterweisung der Mitarbeiter (die übrigens keine "Belehrung" sein sollte) und dem Aussprechen von Verboten ist auch die Kontrolle durch den Vorgesetzten erforderlich, ob Arbeitsmittel bestimmungsgemäß genutzt werden. Bei Feststellung von Manipulationen an Schutzeinrichtungen besteht sofortiger Handlungsbedarf. Andernfalls können Sie als Führungskraft aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht wegen Unterlassung der notwendigen Schutzmaßnahmen haftbar gemacht werden. Besonders kritisch wird es, wenn die Umgehung von Schutzmaßnahmen zur Routine geworden ist und diese Praktiken von erfahrenen Mitarbeitern an Neueinsteiger weitergegeben werden.

  1. Kann ich die Verkleidungen meiner Maschinen mit Schnellverschlüssen ausrüsten, um Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern?

Nein, ein Austausch der vom Hersteller vorgesehenen Maschinenschrauben gegen Schnellverschlüsse ist nicht zulässig. Abnehmbare Teile von trennenden Schutzeinrichtungen (z.B. Verkleidungen) dürfen nur mithilfe eines Werkzeugs entfernbar sein, um ein einfaches Umgehen zu verhindern. Soweit durchführbar, müssen Befestigungsmittel für trennende Schutzeinrichtungen an der trennenden Schutzeinrichtung befestigt bleiben, um die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts und unterlassener Wiederanbringung zu verringern.

  1. Welche technischen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen zu verhindern?

Es gibt verschiedene technische Strategien, die einzeln oder in Kombination angewendet werden können, um Manipulationen an Schutzeinrichtungen zu verhindern:

  • Implementierung von Scannern, Lichtschranken oder Lichtvorhängen, um den offenen Zugang zu Gefahrenbereichen zu überwachen;
  • Einsatz sicherer Steuerungen, beispielsweise zur Durchführung spezieller Funktionen wie der Prozessüberwachung von Werkzeugmaschinen und Robotern;
  • Verwendung sicherer Bussysteme und programmierbarer Sicherheitsschaltsysteme bei größeren Anwendungen wie integrierten Fertigungssystemen, die durch eine Vielzahl von Steuerungskombinationen, einschließlich der Änderung von Schutzkreisen in verschiedenen Betriebsmodi, gesteuert werden;
  • Intelligente Platzierung und Nutzung von Türsicherheitsschaltern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kodierung sowie die verdeckte und unlösbare Anbringung von Sicherheitsschaltern kein hinreichendes Bedien- und Sicherheitskonzept ersetzen;
  • Anwendung spezieller Betriebsarten (z. B. "Betriebsart 3 ohne Zustimmungseinrichtung") für besondere Prozessbeobachtungen, die alle erforderlichen Funktionalitäten der Maschine integrieren;
  • Einsatz von Simulationsprogrammen, die den Fertigungsablauf unter Berücksichtigung der Geometrien und Toleranzen der Werkstücke berechnen und optimieren;
  • Implementierung eines modernen Prüfmanagements. Innerhalb von Bussystemen ist es so möglich, die Betätigung und das einwandfreie Funktionieren von Not-Befehlseinrichtungen abzufragen, zu prüfen und zu dokumentieren;
  • Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bei der Planung und Konstruktion, um eine benutzerfreundliche Gestaltung der Maschine zu gewährleisten.

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