- Ist es notwendig, meine Maschine außer Betrieb zu nehmen, wenn eine Schutzabdeckung defekt ist? Angenommen, die Schutzabdeckung ist für den Betrieb der Maschine unverzichtbar und muss daher in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand sein. Wenn die Schutzabdeckung beschädigt ist, darf die Maschine erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem die Schutzabdeckung repariert oder ersetzt wurde.
- Wie oft sollte der Zustand von Schutzabdeckungen überprüft werden? Diese Überprüfung gehört zur Benutzerprüfung. Der Benutzer der Maschine muss den ordnungsgemäßen Zustand der Maschine oder Anlage sowohl vor als auch während der Nutzung überprüfen. Wird ein Defekt festgestellt, ist die Maschine außer Betrieb zu nehmen, wenn durch den Defekt ein Unfall oder Gesundheitsschaden droht. Die Maschine darf erst wieder betrieben werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist.
- Muss eine defekte Schutzabdeckung durch ein identisches Teil ersetzt werden? Beim Austausch einer Schutzabdeckung sollte grundsätzlich ein baugleiches Teil verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Schutzabdeckung ihre Schutzfunktion erfüllt. Wird die Schutzabdeckung durch ein nicht baugleiches Teil ersetzt, übernimmt der Hersteller der Maschine oder Anlage keine Haftung mehr für Schäden, die durch diesen Fremdeinbau entstehen. In diesem Fall liegt die Verantwortung und Haftung bei der Stelle, die das Risiko verursacht hat (Verursacherprinzip).
