1. Warum ist es nicht erlaubt, Stehleitern als Anlegeleitern zu verwenden? Aufgrund der speziellen Formgebung der Füße von Stehleitern kann bei deren Nutzung als Anlegeleiter die notwendige Rutschhemmung nicht gewährleistet werden, was zu einem Wegrutschen führen kann. Zudem kann das Betreten der untersten Stufe zu einer Überlastung der Gelenke führen, wodurch die Leiter nach hinten kippen könnte. Der unsachgemäße Gebrauch von Leitern kann daher zu schweren Absturzunfällen mit potenziell tödlichen Folgen führen.
  2. Wer ist verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter Leitern? Der Arbeitgeber oder der von ihm beauftragte Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass den Beschäftigten geeignete Leitern für die jeweilige Arbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen generell vom Arbeitgeber getragen werden.
  3. Welche Maßnahmen sollte ein Mitarbeiter ergreifen, wenn vor Ort nur eine Stehleiter, jedoch keine geeignete Anlegeleiter vorhanden ist? In einem solchen Fall ist der Mitarbeiter verpflichtet, seinen Vorgesetzten darüber zu informieren, sodass dieser für die Bereitstellung der notwendigen und geeigneten Arbeitsmittel sorgen kann. Beschäftigte sind angehalten, sich gemäß den erteilten Weisungen und Unterweisungen sicherheitsgerecht zu verhalten und die bereitgestellten Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Es ist nicht zulässig, fremde, zufällig vor Ort befindliche Leitern als Arbeitsmittel zu benutzen.
  4. Was versteht man unter der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Leiter? Die bestimmungsgemäße Verwendung einer Leiter wird vom Hersteller in der Betriebsanleitung genau festgelegt. Nur unter Einhaltung dieser Einsatzbedingungen übernimmt der Hersteller die Gewährleistung dafür, dass die Leiter allen Belastungen standhält und ohne Gefährdung für Benutzer und Dritte betrieben werden kann. Eine Kurzform der Betriebsanleitung in Form von Piktogrammen muss dauerhaft an der Leiter angebracht sein, um dem Benutzer vor Ort eine Information zu ermöglichen. In der Bedienungsanleitung werden meist auch die Verbote für die vorhersehbare sicherheitswidrige missbräuchliche Nutzung abgebildet.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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