- Ist für das Führen eines Gabelstaplers ein amtlicher Führerschein erforderlich?
Sofern das Flurförderzeug ausschließlich auf einem umfriedeten Betriebsgelände betrieben wird, ist kein amtlicher Führerschein notwendig. Es ist jedoch ein innerbetrieblicher Fahrausweis und eine schriftliche Beauftragung für das jeweilige Flurförderzeug erforderlich.
Handelt es sich bei dem Betriebsgelände um einen nicht klar vom öffentlichen Straßenverkehr abgegrenzten Bereich (z.B. durch Umzäunung, geschlossenes Tor, überwachte Schranke oder Pförtner), hängt es von einer Einzelfallbewertung ab, ob zusätzlich zum innerbetrieblichen Fahrausweis auch ein amtlicher Führerschein erforderlich ist. Die Rechtsprechung hat hierzu einige interessante Urteile gefällt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein oder der Duldung desselben. Im Falle eines Unfalls können sowohl der Gabelstaplerfahrer als auch der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden.
- Müssen die erworbenen Fähigkeiten nach einer Schulungsmaßnahme regelmäßig aufgefrischt werden?
Grundsätzlich ist eine jährlich zu wiederholende Sicherheitsunterweisung erforderlich, die sich an der vom Arbeitgeber erstellten Betriebsanweisung für das Arbeitsmittel orientiert. Weitere Auffrischungen können notwendig sein, etwa wenn der Gabelstapler oder ein Anbaugerät ausgetauscht wurden. Dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Diese Beurteilung kann zusätzliche Schulungsmaßnahmen erforderlich machen, beispielsweise aufgrund von Beinaheunfällen im Arbeitsbereich.
- Behält der einmal erworbene innerbetriebliche Fahrausweis seine Gültigkeit, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt?
Nein, der innerbetriebliche Fahrausweis ist nicht übertragbar. Der Gabelstaplerfahrer erwirbt den Fahrausweis und seine Kenntnisse unter den spezifischen Bedingungen des bisherigen Arbeitgebers. Ein neuer innerbetrieblicher Fahrausweis muss beim neuen Arbeitgeber ausgestellt werden, nachdem geprüft wurde, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Ein personenbezogenes Zertifikat über die Ausbildung als Flurförderzeugführer, das bei einem Lehrgangsträger erworben wurde, kann jedoch beim neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieser muss dann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht entscheiden, ob der Beschäftigte einen neuen innerbetrieblichen Fahrausweis erhält und ob zusätzliche Schulungsmaßnahmen erforderlich sind.
- Muss ein Gabelstaplerfahrer für die Erteilung der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis eine besondere gesundheitliche Tauglichkeit aufweisen?
Der Arbeitgeber muss die gesundheitliche Tauglichkeit des Beschäftigten für das Führen eines Flurförderzeugs beurteilen. In der Regel ist der Arbeitgeber nicht zugleich auch Arzt und muss daher einen fachkundigen Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) für die Beurteilung hinzuziehen. Die körperliche Eignung von Beschäftigten zum Führen von Flurförderzeugen sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften geprüft werden.