1. Ist die Lagerung von Druckgasflaschen in allen Räumen erlaubt? Nein, die TRGS 510 legt hierzu klare Einschränkungen fest. Auch die TRBS 3145 enthält spezifische Bestimmungen zum "Bereithalten" von Druckgasflaschen.
  2. Gibt es spezielle Anforderungen für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen? Ja, für brennbare Gase gelten erhöhte Anforderungen aufgrund des deutlich höheren Brandrisikos. Detaillierte Informationen finden sich in der TRGS 510 bzw. der TRBS 3145.
  3. Finden die Schutzbereiche der TRGS 510 auch auf entleerte Druckgasflaschen Anwendung? Teilweise ja. Die Anforderungen beziehen sich primär auf gefüllte Druckgasflaschen. Entleerte, ungereinigte Druckgasflaschen sind bei der Mengenbegrenzung anteilig nur zur Hälfte ihrer Anzahl zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß sind restentleerte Gebinde jedoch nie vollständig leer, was auch für Druckgasflaschen gilt. Es wird empfohlen, Druckgasflaschen nicht vollständig zu entleeren, sondern mit einem kleinen Restdruck zurückzugeben, um Unterdruck bei Abkühlung zu vermeiden. Diese Vorgehensweise macht die Festlegung von Schutzbereichen aus sicherheitstechnischer Sicht sinnvoll.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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