Die Verantwortung für die Anbringung des CE-Zeichens sowie die Ausstellung einer Konformitätserklärung liegt beim Hersteller der betriebsfertigen Maschine. Sollten Sie mehrere nicht betriebsfertige Maschinen zu einem Gesamtsystem zusammenfügen, obliegt es Ihnen, die Konformität der gesamten Anlage sicherzustellen. In solchen Fällen erhalten Sie von den einzelnen Herstellern lediglich Herstellererklärungen für ihre jeweiligen (nicht betriebsfertigen) Maschinen.
Nein, gemäß der Maschinenrichtlinie darf das CE-Zeichen nur auf betriebsfertigen Maschinen angebracht werden. Das Vorhandensein eines CE-Zeichens auf einer nicht betriebsbereiten Maschine würde fälschlicherweise suggerieren, dass es sich um eine vollständig funktionsfähige Maschine handelt, was jedoch nicht der Fall ist.
Eine Maschine besteht häufig aus verschiedenen Komponenten, die jeweils den europäischen Inverkehrbringungsregeln unterliegen und daher eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung erfordern. Diese CE-Kennzeichnungen beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Bauteile. Häufig gibt es auch ein separates Typenschild, das verdeutlicht, dass sich das CE-Zeichen nicht auf die gesamte Maschine bezieht. Weitere Details sind in der entsprechenden Konformitätserklärung zu finden, die genau beschreibt (beschreiben sollte), worauf sie sich bezieht.
Die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung basieren auf dem Konformitätsbewertungsverfahren des Herstellers und beziehen sich auf den ursprünglichen Zustand der gelieferten Maschine. Bei Änderungen an der Maschine muss geprüft werden, ob es sich um eine "wesentliche Änderung" handelt. Falls dies der Fall ist, müssen Sie selbst die Konformität der geänderten Maschine sicherstellen. Es wird empfohlen, den Hersteller zu konsultieren, um zu klären, ob die vorgenommenen Änderungen seine Bewertung beeinflussen.
Das CE-Zeichen bestätigt, dass der Hersteller die Maschine gemäß den geltenden EU-Richtlinien gebaut hat. Ein zusätzliches GS-Zeichen bedeutet, dass ein Baumuster der Maschine von einer anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) getestet wurde. Diese Prüfstellen vergeben das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit), wenn alle Anforderungen erfüllt sind.
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