Welche Anzeichen können auf einen Medikamentenmissbrauch hinweisen?
Indizien, die auf einen möglichen Handlungsbedarf hinweisen, manifestieren sich – falls überhaupt – in einer Verschlechterung der Arbeitsleistung und -qualität (erhöhter Zeitaufwand, Desorganisation, Unzuverlässigkeit), in einem veränderten Sozialverhalten (Stimmungsschwankungen, Rückzug, Teilnahmslosigkeit) sowie in weiteren Auffälligkeiten (Erschöpfung oder Hyperaktivität, verwaschene Sprache ohne Alkoholgeruch).
Welche Maßnahmen kann ich als Führungskraft ergreifen?
Im Akutfall, das heißt bei Auffälligkeiten, die ein sicheres Arbeiten nicht ermöglichen (Eigengefährdung und Gefährdung Dritter), ist die Ausführung der Arbeit zu unterbinden (§ 7 DGUV-V 1). Darüber hinaus sollten Mitarbeitergespräche geführt werden. Liegt eine Betriebsvereinbarung vor, erfolgen Stufengespräche mit zunehmendem formellen Charakter. Zudem ist auf inner- und außerbetriebliche Hilfsangebote hinzuweisen. Innerbetrieblich: Betriebsarzt, Sozialberatung, Interessensvertretung. Extern: Hausarzt oder Suchtberatungsstellen.
Welche präventiven Maßnahmen kann ein Unternehmen ergreifen, um Medikamentenmissbrauch vorzubeugen?
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei dauerhafter Leistungseinschränkung. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), um Gefahren und Risiken für die Mitarbeiter zu identifizieren. Medikamentenmissbrauch oder Neuroenhancement könnten mit Fehlbelastungen der Mitarbeiter zusammenhängen. Unterweisung und Sicherheitsgespräche: Beschäftigte werden über Wirkungen und Nebenwirkungen bestimmter Wirkstoffe in Arzneimitteln informiert und für einen sicherheitsrelevanten Umgang mit Medikamenten sensibilisiert. Information und Aufklärung, um Mitarbeiter durch Broschüren (z. B. „Hirndoping am Arbeitsplatz“) oder Vorträge (z. B. durch den Betriebsarzt oder einen Arbeitsmediziner) auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Arzneipräparaten hinzuweisen. Gestaltung guter Arbeitsbedingungen, die Doping überflüssig machen.