Nein, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zwar Experten im Bereich des Arbeitsschutzes, jedoch umfasst ihre Qualifikation nicht zwangsläufig die spezifische Sachkunde, die für einen Laserschutzbeauftragten erforderlich ist. Es kann jedoch abhängig von der Betriebsgröße sinnvoll sein, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusätzlich die Qualifikation des Laserschutzbeauftragten erwirbt und diese Funktion übernimmt.
Nein, der Laserschutzbeauftragte kann auch extern bestellt werden.
Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften angeboten und ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, abgesehen von der benötigten Arbeitszeit. Zusätzlich bieten auch externe Institutionen diese Ausbildung an. In der Regel organisieren auch die Hersteller von Lasereinrichtungen entsprechende Schulungen, um die späteren Betreiber ihrer Geräte zu unterstützen.
Die Notwendigkeit eines Laserschutzbeauftragten ist ausschließlich vom Betrieb von Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R, 3B und 4 abhängig.
Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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