1. In welchem Maße sollten Mitarbeitende in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden? Es erweist sich als vorteilhaft, eine breite Beteiligung der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies liegt daran, dass jede Person ihren Arbeitsplatz am besten kennt und unterschiedliche Perspektiven auf potenzielle Gefährdungen einbringen kann. Während einige Mitarbeitende bestimmte Gefahren identifizieren, können andere diese als weniger bedrohlich einschätzen. Eine vollständige Einbindung aller Mitarbeitenden ist bei identischen Arbeitsplätzen nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist zu beachten, dass die Akzeptanz für Schutzmaßnahmen steigt, wenn die Belegschaft in deren Entwicklung einbezogen wird, was wiederum das Sicherheitsbewusstsein stärkt.
  2. Sollte der Betriebsrat oder Personalrat in die Gefährdungsbeurteilung involviert werden? Ja, es ist ratsam, den Betriebs- oder Personalrat in die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Gemäß § 89 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat verpflichtet, sich für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften im Betrieb einzusetzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder dessen beauftragte Mitglieder bei allen Besichtigungen, Fragestellungen und Unfalluntersuchungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung hinzuzuziehen, was auch die Gefährdungsbeurteilung einschließt.
  3. Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich? Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für die Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen ausdrücklich dem Unternehmer übertragen. Der Unternehmer kann diese Aufgaben jedoch ganz oder teilweise delegieren und weitere Personen einbeziehen, darunter betriebliche Führungskräfte (z. B. Meister), Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Zusätzlich können externe Arbeitsschutzexperten, wie Sicherheitsexperten, Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft und staatlichen Behörden, beratend hinzugezogen werden.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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