Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel direkt in den Produktionsprozess eingebunden und steht in unmittelbarem Kontakt zu den Kollegen. Seine Aufgabe besteht darin, die Arbeitssicherheit im täglichen Arbeitsumfeld zu fördern. Dazu gehört unter anderem, darauf zu achten, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und ordnungsgemäß genutzt werden. Zudem macht er seine Kollegen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam. Der Sicherheitsbeauftragte berät seinen direkten Vorgesetzten und dient den Kollegen als Vorbild.
Im Gegensatz dazu berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer sowie alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit. Ihre Aufgaben umfassen den gesamten Betrieb und erfordern ein umfassendes Fachwissen. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt eng mit den Sicherheitsbeauftragten zusammenarbeiten.
Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können Ingenieure, Techniker oder Meister bestellt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert in § 7 die erforderlichen Kenntnisse: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss ebenfalls über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde kann durch Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei den zuständigen Berufsgenossenschaften oder externen Dienstleistern erworben werden.
Die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern unterliegen vereinfachten Regelungen gemäß der jeweiligen DGUV-V 2. Diese beinhalten eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst mindestens die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung. Anlassbezogene Betreuungen sind beispielsweise bei der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen oder bei grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren erforderlich. Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern fordert die DGUV-V 2 eine Grundbetreuung sowie einen betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Die Einsatzzeiten werden anhand der Betriebsart ermittelt und der Unternehmer bestimmt den spezifischen Betreuungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit fokussiert sich auf drei Hauptbereiche: das Erkennen potenzieller Gefährdungen für die Beschäftigten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Leistungsvoraussetzungen und Faktoren zur Gesundheitsförderung; die Unterstützung bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme; sowie die Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management. Daher sind an die Persönlichkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusätzliche Anforderungen gestellt, die über das rein Fachliche hinausgehen. Sie sollte in der Lage sein, sowohl ein gutes Verhältnis zu den Beschäftigten als auch zu den oberen und obersten Ebenen des Betriebs zu pflegen. Einfühlungsvermögen, diplomatisches Geschick im Umgang mit verschiedenen Ansprechpartnern und die Fähigkeit, das Wesentliche zu erkennen und umzusetzen (Analyse, Beurteilung, Umsetzung), zählen zu den wichtigsten persönlichen Eigenschaften einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Aspekte sollten bei der Auswahl der Person unbedingt berücksichtigt werden.
Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit grundsätzlich eine beratende Funktion innehat und als Stabsstelle agiert, kann eine solche Einbindung in die Hierarchie eines Unternehmens problematisch sein. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es ihr streng genommen nicht erlaubt, Weisungen zu erteilen oder zu empfangen. Dies lässt sich im Alltag schwer mit den Aufgaben eines Abteilungsleiters vereinbaren. Zudem wird es einem Abteilungsleiter schwerfallen, neben dem Tagesgeschäft die erforderlichen Einsatzzeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu leisten und sich gleichzeitig fortzubilden.
Ja, dies ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) führt beispielsweise eine Liste seiner Mitglieder, die diese Dienstleistung anbieten und die ihrer Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung nach ASiG nachweislich nachkommen.
Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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