Es ist weder notwendig noch zeitlich realisierbar, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in alle betrieblichen Prozesse einzubinden. Stattdessen sollte das Unternehmen durch spezifische betriebliche Regelungen, wie in Abbildung 1 und 2 exemplarisch dargestellt, die Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit festlegen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Regelung, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit grundsätzlich bei der Beschaffung nicht gelisteter (freigegebener) Arbeitsstoffe zu konsultieren ist.
Diese Sorge wird sowohl von Fachkräften für Arbeitssicherheit als auch vom Management häufig geäußert. Bei einer genauen Betrachtung der Aufgaben der Fachkräfte zeigen sich jedoch häufig folgende Phänomene: Das Verständnis für Prävention und die Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen sind oft unzureichend. Die Vorstellung, durch Einsparungen bei der Beratungsleistung Kosten zu senken, ist trügerisch. Defizite treten häufig bei Begehungen oder im schlimmsten Fall bei Unfällen zutage und müssen dann bearbeitet werden. Zudem übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oft Aufgaben, die eigentlich von Führungskräften erledigt werden sollten.
Diese Befürchtung weist auf ein unzureichendes Verständnis von Prävention und die Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen hin. Prävention ist in der Regel nicht ohne Aufwand möglich. Diese Binsenweisheit sollte in der Arbeitsschutzpolitik verankert und entsprechend kommuniziert werden. Dies bedeutet jedoch keinen Freibrief für den Arbeitsschutz oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie sind für eine optimale Organisation und Qualität des Beratungsprozesses verantwortlich und können durch gute Beispiele die Bedenken leicht widerlegen.
Ihr Experte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz & Umweltschutz in Flensburg
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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