Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess, indem er Kontakt mit dem betroffenen Mitarbeiter aufnimmt, die Situation klärt und die schriftliche Zustimmung zur Durchführung des BEM einholt. Anschließend werden die Ziele des BEM besprochen. Mit der Zustimmung des Mitarbeiters werden der Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Bedarf der Betriebsarzt einbezogen. Mitarbeiter können zudem eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen. Der Arbeitgeber erörtert mit diesen Partnern, welche Maßnahmen eine rasche Rückkehr in den Arbeitsprozess ermöglichen.
Extern können Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit sowie bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst involviert werden. Je nach Bedarf kann auch eine der Reha-Servicestellen hinzugezogen werden, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten existieren und als Anlaufstelle für alle Fragen der Rehabilitation dienen.
Das BEM gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, einschließlich Angestellter, außertariflich Angestellter, Beamter, befristet Beschäftigter, Aushilfskräfte, Auszubildender, Praktikanten, Werkstudenten sowie Voll- und Teilzeitbeschäftigter. Nur bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein BEM anzubieten.
Das BEM bringt Vorteile sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter sind eine wesentliche Ressource für Unternehmen, da sie bessere Arbeitsergebnisse erzielen und somit den Unternehmenserfolg steigern. Durch das BEM können langfristige Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. Zudem bleiben dem Unternehmen das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Mitarbeiters erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein umfassendes Netzwerk von Fachberatern für Rehabilitation, gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sowie Auskunfts- und Beratungsstellen. Hier erhalten Arbeitgeber alle notwendigen Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Einführung und/oder Durchführung eines BEM. Eine Förderung durch Prämien und Boni ist möglich.
Obwohl der Gesetzgeber vorschreibt, dass Betriebe ein BEM implementieren müssen, gibt es keine spezifischen Vorgaben zur Umsetzung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das international anerkannte und standardisierte "Disability Management" in Deutschland eingeführt. Sie bildet zusammen mit anderen Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung als "Certified Disability Management Professionals" (CDMP). Diese sind meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte von Unternehmen, Experten von Versicherungen sowie Ärzte und Therapeuten, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert und die Zusatzqualifikation erhalten haben (s. www.dguv.de). Unternehmen können sich beispielsweise durch das Institut für Qualität in Prävention und Rehabilitation (www.iqpr.de) auditieren lassen.
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