„Jedes Jahr ist es dasselbe, da gehe ich nicht hin.“ – Wie sollte man darauf reagieren? Grundsätzlich sollten unmittelbare Vorgesetzte und im Zweifelsfall die Geschäftsführung selbst unmissverständlich klarmachen, dass Sicherheitsunterweisungen Pflichtveranstaltungen sind, die ohne Ausnahme wahrgenommen werden müssen. Ein absichtliches Fernbleiben, etwa bei einer Evakuierungsübung am Arbeitsplatz, muss sofortige disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen, um die Integrität der Schulungsstruktur zu wahren und sicherzustellen, dass sie für alle Beteiligten von Bedeutung bleibt. Gleichzeitig sind die Verantwortlichen für die Schulungen dazu angehalten, die Übungen straff und effektiv zu organisieren und so abwechslungsreich zu gestalten, dass keine Routine und damit verbundene Abstumpfung auftritt.
„Wichtige Produktionsabläufe oder Kundentermine können wir für eine Übung nicht unterbrechen – das kostet hohe Summen.“ – Wie sollte man darauf reagieren? Solche Einwände sollten einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Eine kurze, effektive Übung nimmt nur wenig Zeit in Anspruch und kann das Ansehen des Unternehmens als sicherheitsbewussten und verantwortungsvollen Betrieb in den Augen von Kunden und Gästen erhöhen. Wo eine ungeplante Betriebsunterbrechung tatsächlich unverantwortbare Kosten oder Probleme verursacht, kann eine vertrauliche Vorabsprache Abhilfe schaffen. Es kann – je nach örtlichen Gegebenheiten – auch vertretbar sein, dass bestimmte Bereiche von einer allgemeinen Evakuierung eines Gebäudes ausgenommen werden, sofern sichergestellt ist, dass Betroffene bei einer tatsächlich drohenden Gefahr problemlos und kurzfristig in einen sicheren Bereich oder ins Freie gelangen können.