- Dürfen Änderungen oder Instandsetzungen stattfinden, wenn die Elektrofachkraft krank oder im Urlaub ist?
Änderungen oder Instandsetzungen dürfen nur unter der Bedingung stattfinden, dass die Leitung und Aufsicht durch eine anwesende Elektrofachkraft gewährleistet ist. Ist diese Bedingung aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht erfüllt, dürfen die Arbeiten nicht durchgeführt werden. Es muss durch innerbetriebliche oder außerbetriebliche Vertretung sichergestellt werden, dass die Arbeiten vorschriftsgemäß durchgeführt werden können.
- Die Elektrofachkraft hat die Ausbildung vor 20 Jahren gehabt. Gilt diese noch?
Die Grundkenntnisse aus der Ausbildung bleiben gültig. Es ist jedoch notwendig, dass die Elektrofachkraft regelmäßig ihre Kenntnisse und Erfahrungen auffrischt und sich über aktuelle Bestimmungen zu Änderungen und Erweiterungen informiert. Dies kann durch Selbststudium, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder andere Maßnahmen zur Erhaltung der Fachkunde erfolgen.
- Ist es möglich, dass eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" die Änderungen eines anderen Tätigkeitsbereichs leitet und beaufsichtigt?
Nein, eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" kann nur innerhalb ihres festgelegten Tätigkeitsgebiets leiten und beaufsichtigen. Für andere Tätigkeitsgebiete fehlt die erforderliche Fachkunde, Kenntnis und Erfahrung. Zudem müssen die Leitung und Beaufsichtigung von Änderungen und Instandsetzungen zum festgelegten Tätigkeitsgebiet gehören, damit diese Tätigkeiten von einer "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" durchgeführt werden dürfen.