Wenn die Bedingungen des Arbeitssicherheitsgesetzes erfüllt sind, muss der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeitgeber in allen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsfragen zu beraten und zu unterstützen, einschließlich der menschenwürdigen Gestaltung der Arbeit. Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister, die über das entsprechende Fachwissen im Bereich Sicherheitstechnik verfügen, können als Sicherheitsfachkräfte haupt- oder nebenamtlich bestellt werden.
Der Koordinator sorgt für die Abstimmung der Arbeit von Mitarbeitern verschiedener Arbeitgeber, um gegenseitige Gefahren zu vermeiden oder die damit verbundenen Risiken durch angemessene Schutzmaßnahmen auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren.
Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird umfassende Unterstützung auf Remote-Basis bereitgestellt, um Sicherheitsstandards und Gesundheitsvorschriften einzuhalten. Die Überwachung von Sicherheitsprotokollen, die Sensibilisierung von Mitarbeitern für sicherheitsrelevante Aspekte und die Bereitstellung aktueller Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsnormen sind Teil dieses Services. Zudem wird die Arbeit der Sicherheitsfachkraft (SiFa) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) durch effiziente Remote-Koordination und Kommunikation aller sicherheitsrelevanten Informationen und Maßnahmen unterstützt. Weitere Aufgaben beinhalten das Remote-Dokumentenmanagement. Das Ziel dieses Services ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu fördern und dabei die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften sicherzustellen.
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